Österreich: Änderung des Lärmfahrverbots

Informiere dich in diesem Beitrag, wie es nach dem ersten Fahrverbot für Motorräder im Jahr 2020 weitergeht und wie die aktuellen Aussichten sind.
Von Fabian Rossbach
Veröffentlicht am 16 November 2021, 08:00 Uhr

 

Vom 10. Juni bis 31. Oktober 2020 wurden erstmals in Tirol einige Strecken für bestimmte Motorräder gesperrt. Motorräder mit über 95 db(A) Standgeräusch (Typenschein) dürfen diese Straßen nicht mehr benutzen. Grund für dieses Pilotprojekt war eine Lärmstudie des Landes Tirol im Jahr 2019. Ergebnis war eine erhöhte Lärmbelastung der Bevölkerung in den Bezirken Reutte und Imst. Nach Auffassung der Landesregierung war das eine zu starke Beeinträchtigung.

Stopp hieß es ab Juni 2020 für viele Motorradfahrer und dies löste Diskussionen aus

In diesen beiden Bezirken wurden fünf Straßenzüge mit einer Gesamtlänge von 126 km ausgewählt. Die B 198, die Lechtal Straße von Steeg bis Weißenbach am Lech. Die B 199, die Tannheimer Straße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland). Die L 246, die Hahntennjochstraße von Imst Passhöhe bis Imst Kreuzung (Vogelhändler Weg). Die L 72, Hahntennjochstraße von Pfafflar bis Imst. Die L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach.

Die Polizei kontrollierte die Strecken täglich, veränderte mehrfach die Position und zeigte sich sehr präsent. Die Strafzahlung von 220 € muss sofort geleistet werden. Die Motorradfahrer müssen umdrehen und sich eine andere Strecke suchen. Es gibt keine Toleranzen, auch nicht für Anwohner.

Sieben Prozent der neu zugelassenen Motorräder haben 95 db(A) Standgeräusch oder mehr, z. B. die Kawasaki Z 900 oder die KTM 890 Duke. Viele bereits zugelassene Ducati- oder Aprilia-Modelle (z. B. RSV4 oder Dorsoduro) überschreiten die erlaubten Höchstwerte.

Viele Motorradfahrer können die Problematik der Lärmbelästigung von Anwohnern nachvollziehen. Hochtouriges Fahren und das Aufheulen des Motors bei Beschleunigung ist für Anwohner besonders störend. Die Mehrheit der Motorradfahrer empfindet diesen Fahrstil ebenfalls als unangemessen.

Zum Lärm von Motorrädern gibt es eine EU-Richtlinie. Sie legt ein Limit von 77 db(A) in der beschleunigten Vorbeifahrt fest. Entsprechend werden Motorräder entwickelt. Die beschleunigte Vorbeifahrt wird in einem Labor gemessen, sie kommt dem Geräuschempfinden sehr nahe. Das Standgeräusch wird nah am Motorrad gemessen. Möglicherweise werden laute Motorradfahrer mit dieser Verordnung nicht aussortiert.

Von offizieller Seite wurde festgestellt, dass die gesetzten Maßnahmen ihre Wirkung zeigen.

In der Bevölkerung im Außerfern trafen die Maßnahmen auf große Zustimmung. Mehr als zwei Drittel der befragten Anwohner gaben an, dass der Motorradlärm signifikant abgenommen habe.

Bergstraßen in Tirol sind nur noch begrenzt für Motorräder geöffnet

Fahrverbote für besonders laute Motorräder auf Bergstraßen im Tiroler Außerfern werden nun jedes Jahr gelten. Vom 15. April bis 31. Oktober werden für Biker wichtige Strecken gesperrt.

Es ist europaweit eine Tendenz zu erkennen, die Untersagung von schweren und lauten Maschinen über 95 Dezibel auszuweiten. In vielen Ländern gibt es konkrete Überlegungen. Beide Seiten sind gefordert. Motorradfahrer müssen Rücksicht auf die Bevölkerung nehmen. Motorradfahren ist ein herrliches Hobby. Wie alle Hobbys hat es Auswirkungen auf die Umwelt. Mutwilliges Hochbeschleunigen und Drehzahlorgien sind eine grobe Belästigung.

Toleranz und Akzeptanz auf beiden Seiten könnten weitere Regelungen überflüssig machen.

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