Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Zulassungsbescheinigung Teil I
Alle nach dem 01. Oktober 2005 ausgeteilten Zulassungsbescheinigungen sind nach EU-Richtlinien gestaltet. Dabei stellen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II den Ersatz für den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief dar.
Als Grund für diese Neuerung ist die KFZ-Kriminalität, welche durch die neuen Dokumente erschwert werden soll. Dabei sollen vor allem die neuen Sicherheitsmerkmale auf den Zulassungsbescheinigungen eine Hürde für Kriminelle darstellen.
Kurz gesagt:
Zulassungsbescheinigung Teil I war früher der Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II war früher der Fahrzeugbrief
Alle vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapiere sind weiterhin gültig. Bei einer Ummeldung des Fahrzeugs werden diese aber durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Neben der Ummeldung werden auch bei einem Halterwechsel oder beim Eintragen von technischen Änderungen am KFZ die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Dabei wird für den Umtausch eine sogenannte Umtauschgebühr von 5 € verlangt.
Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist immer mit dem Fahrzeug zu führen. Damit die Zulassungsbescheinigung Teil I auch in das Portemonnaie passt, lässt es sich auf DIN A7 Format falten. Dazu einfach an den markierten Stellen zusammenfalten. Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält neben der Schlüsselnummer auch die Adresse des Fahrzeughalters und alle weiteren wichtigen technischen Angaben.
Bei einer Polizeikontrolle muss der Teil I griffbereit sein und den Beamten vorgezeigt werden, sofern diese es verlangen. Beim Abmelden des Fahrzeugs wird der Teil I entwertet und der Fahrzeughalter kann das Dokument wieder mitnehmen. Die früher ausgestellte Stilllegungsbescheinigung wird nicht mehr ausgestellt.
Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der ehemalige Fahrzeugbrief und ist im Format DIN A4. Das Dokument wird für einen Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel benötigt und gibt Informationen über die Besitzverhältnisse des Fahrzeugs wieder. In dem Dokument finden sich bis zu zwei Fahrzeughalter und nach jeder zweiten Umschreibung muss eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II sollte man in keinem Fall im Fahrzeug aufbewahren, sondern zu Hause an einem sicheren Ort. Auch ein Deponieren in einem Safe oder Bankschließfach bietet sich bei hochpreisigen Fahrzeugen an. Beim Leasing von Fahrzeugen oder bei der Finanzierung behält die Bank beziehungsweise der Leasinggeber den Fahrzeugbrief meist als Sicherheit ein.